Führerscheinklasse S
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: -
Nach einem neuen Gesetz der EU darf nun seit Februar 2005 die neue Klasse S erteilt werden.
Diese erlaubt es Personen, die das 16 Lebensjahr vollendet haben, dreirädrige Krafträder sowie
vierrädrige Kleinkrafträder mit einer
- Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und
- max. 50 cm³ Hubraum zu fahren.
Desweiteren gilt bei vierrädrigen Leichkrafträdern eine
- max. Leermasse von 350kg.
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: -
Nach einem neuen Gesetz der EU darf nun seit Februar 2005 die neue Klasse S erteilt werden.
Diese erlaubt es Personen, die das 16 Lebensjahr vollendet haben, dreirädrige Krafträder sowie
vierrädrige Kleinkrafträder mit einer
- Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und
- max. 50 cm³ Hubraum zu fahren.
Desweiteren gilt bei vierrädrigen Leichkrafträdern eine
- max. Leermasse von 350kg.