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Führerscheinklasse S
  Mindestalter: 16 Jahre
  Eingeschlossene Klasse: -


Nach einem neuen Gesetz der EU darf nun seit Februar 2005 die neue Klasse S erteilt werden.
Diese erlaubt es Personen, die das 16 Lebensjahr vollendet haben, dreirädrige Krafträder sowie
vierrädrige Kleinkrafträder mit einer
  - Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und
  - max. 50 cm³ Hubraum zu fahren.

Desweiteren gilt bei vierrädrigen Leichkrafträdern eine
  - max. Leermasse von 350kg.